Gebührenordnung

Von der Hauptversammlung des TSV Radebeul wurden für das aktuelle Jahr folgende Beiträge, Gebühren und Arbeitsleistungen beschlossen:

1. Mitgliedsbeiträge

(1) Erwachsene (mit Einzugsermächtigung) 150,00 EUR
(bei Überweisung zzgl. 5,00 EUR Gebühr)
(2) Kinder bis 14 Jahre 70,00 EUR
(3) Jugendliche bis 18 Jahre 80,00 EUR
(4) Studenten, Azubis, Rentner, Mitglieder mit Sozialstatus 120,00 EUR
(5) Ehrenmitglieder —–
Ehepaare, Ehepaare oder ein Elternteil mit Kindern sowie Geschwisterkinder (bis 18 Jahre) erhalten ausgehend von den o.g. Mitgliedsbeiträgen einen Bonus von 20%.

2. Aufnahmegebühren

(1) Erwachsene 0,00 EUR
(2) Nicht Erwerbstätige 0,00 EUR

3. Platznutzungsgebühr

Für Nichtmitglieder betragen die Platznutzungsgebühren je Platz und Stunde 15,00 EUR

4. Arbeitsleistungen

Zur Unterhaltung der Platzanlage betragen die von jedem Mitglied zu erbringenden Arbeitsleistungen 5 Stunden. Kinder bis 14 Jahre, Vorstandsmitglieder und Ehrenmitglieder brauchen keine Arbeitsstunden zu leisten. Dies trifft auch bei Schwangerschaft zu. Die Arbeitsstunden sind ein Vereinsbeitrag besonderer Art bzw. ein Mitgliedsbeitrag in Form von persönlichen Arbeitsleistungen. Die zu Arbeitsleistungen verpflichteten Mitglieder zahlen eine Einlage von 75,00 EUR (Jugendliche 50 EUR). Dieser Beitrag wird, wenn die Arbeitsleistungen erbracht wurden, für das nächste Jahr gutgeschrieben bzw. bei Ausscheiden aus dem Verein durch fristgemäße Abmeldung zurückgezahlt.

5. Schlussbemerkungen

Entsprechend § 6 Abs. 7 unserer Vereinssatzung ist der Beitrag eine Bringpflicht. Die Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages hat, soweit nicht eine Einzugsermächtigung vorliegt, i.d.R. bis spätestens 15. April des laufenden Jahres zu erfolgen. Die Beitrags-Abbuchung im Lastschriftverfahren erfolgt bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres.

Für notwendige Mahnungen werden zur Deckung des Bearbeitungsaufwandes bzw. der Bearbeitungskosten folgende Gebühren erhoben:
1. Mahnung 3,00 EUR
2. Mahnung 8,00 EUR
Wer bis zum 30. Juni eintritt, hat den vollen Jahresbeitrag zu zahlen und die gesamten Arbeitsstunden zu leisten. Bei Eintritt ab 1. Juli wird der halbe Jahresbeitrag erhoben und es sind die Hälfte der beschlossenen Arbeitsstunden zu leisten